Produktbeschreibung
Die Verteilereinspeisung BD2A-1000-VE ist ein Einspeisekasten für Schienenverteiler mit einem Bemessungsstrom von 1000 A. Das Gerät ist eine Komponente der SIEMENS-Energieverteilsysteme und dient der Einspeisen von Leistung in Schienenverteilern für zentrale und dezentrale Schaltanlagen. Die BD2A-1000-VE hat eine Nettogewicht von 4,7 kg, Verpackungsmaße von 300 x 300 x 150 mm und wird als Einzelstück geliefert. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 01.07.2006 und unterliegt den REACH-Informationspflichten gemäß aktueller Kandidatenliste. Die Lieferzeit beträgt etwa 15 Tage.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromversorgung von Hauptverteilungen in Maschinenhallen und Fertigungsbetrieben sowie die Anbindung von dezentralen Verteilern in Produktionsanlagen. Der Einspeisekasten ermöglicht eine sichere und normkonforme Einspeisen von Großströmen über Schienenverteiler, ohne separate Beschaltungen vornehmen zu müssen. Die Exportkontrollbestimmungen sind nicht einschlägig (AL: N, ECCN: N), was den weltweiten Einsatz vereinfacht. Montage und Installation erfolgen direkt am Schienenverteilersystem gemäß Herstellerangaben und geltender Schaltanlagenrichtlinien.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
4,7000 kg
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| Artikelgewicht: |
4,7000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
30,00 × 30,00 × 15,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000122 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
300,00 x 300,00 x 150,00 mm |
| Nettogewicht |
4,7 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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