Produktbeschreibung
Die Verteilereinspeisung BD2A-250-VE ist ein Einspeisekasten für Schienenverteiler-Systeme mit einem Bemessungsstrom von 250 A. Das Gerät dient der zentralen oder dezentralen Stromeinspeisung in Schaltschränken und Verteilersystemen, wo mehrere Stromkreise von einer Stromschiene aus versorgt werden müssen. Die Einspeisung ist mit einer Bemessungsstromstärke von 250 A ausgelegt und erfüllt die Anforderungen moderner Niederspannungsanlagen in der Elektroverteilung. Das Gerät wird als Einzelstück geliefert und wiegt brutto 2,1 kg; die Verpackungsgröße beträgt 286 × 200 × 125 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Stromversorgung von Schaltschrankverteilern in Fertigungsanlagen, die zentrale Einspeiseleitung in dezentralen Steuerverteilern sowie die Anbindung von Stromschienen-Stecksystemen in Verpackungs- und Förderanlagen. Das Produkt ist RoHS-konform seit 01.07.2006 und unterliegt der REACH-Informationspflicht. Die BD2A-250-VE kann sowohl als Haupteinspeisung als auch als Zweiteinspeisung in redundanten Stromversorgungskonzepten eingesetzt werden. Für die Auswahl der passenden Variante sollten der verfügbare Eingangsstrom, die Anzahl der nachgelagerten Abgänge sowie die erforderliche Redundanz berücksichtigt werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
2,1000 kg
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| Artikelgewicht: |
2,1000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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28,60 × 20,00 × 12,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
286,00 x 200,00 x 125,00 mm |
| Nettogewicht |
2,1 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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