Produktbeschreibung
Die Verlängerungskrallen mit Gummi 5TG2498 sind Originalersatzteile von Siemens für das DELTA Installationsschalterprogramm. Das Set enthält 10 Stück und dient der werkzeugfreien Befestigung von Schalterelementen auf Unterputzdosen oder Rahmen mit erweitertem Platzangebot. Die Gummiauflage sorgt für eine sichere, rutschfeste Positionierung und reduziert Vibrationsbeschädigungen bei Montagevorgängen. Das Material entspricht der RoHS-Direktive (gültig seit 25. Juni 2019) und erfüllt europäische Sicherheitsstandards für Elektroinstallationsmaterial. Die Verlängerungskrallen sind typischerweise notwendig, wenn mehrere Schaltmodule nebeneinander auf einer Dose montiert werden und zusätzliche Abstützung erforderlich ist. Sie
Anwendungsbereiche
werden häufig in Wohnungsinstallationen, Bürogebäuden und industriellen Schaltschränken mit DELTA-Komponenten eingesetzt, um eine stabile und wartungsfreie Befestigung zu gewährleisten.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu herkömmlichen Kunststoffadaptern bietet die Gummiausführung eine höhere Dämpfung und längere Lebensdauer unter wiederholten Montagevorgängen. Jedes Set ist einzeln verpackt (41 x 95 x 82 mm) und lagerfähig, mit einer Standard-Lieferzeit von 3 Tagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1190 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1190 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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4,10 × 9,50 × 8,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002649 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
41,00 x 95,00 x 82,00 mm |
| Nettogewicht |
0,119 kg
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| Mengeneinheit |
1 Set |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 25.06.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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