Produktbeschreibung
Der Verbraucherabzweig 3RA2210-1AH15-2AP0 ist eine sicherungslose Abzweigkombination der SIRIUS-Familie für Motorstarter im Reversierbetrieb. Der Abzweig ist ausgelegt für einen Bemessungsstrom von 1,1 bis 1,6 A bei AC 230 V und in Baugröße S00 gebaut. Die Kurzschlussufähigkeit beträgt 150 kA, was die Stabilität bei plötzlichen Fehlströmen in Niederspannungsschaltanlagen sichert. Der Federzuganschluss ermöglicht direkten Anschluss an 60 mm Sammelschienensysteme; die Installation erfüllt sowohl Zuordnungsart 1 als auch Zuordnungsart 2 nach den geltenden Schaltanlagen-Normen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Abzweigung von Motorstromkreisen in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen, wo Reversierfrequenz anfällt und modulare Schaltschrank-Infrastruktur mit Sammelschienensystem vorhanden ist. Auch in dezentralen Antriebsabbindungen von Textilmaschinen wird diese Kombination eingesetzt.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu gesicherten Abzweigen entfällt hier die Wartung von Schmelzsicherungen, was die Betriebsverfügbarkeit erhöht und Fehlerquellen reduziert. Der Verbraucherabzweig wird werksseitig getestet und ist nach RoHS-Richtlinie konform.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,8540 kg
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| Artikelgewicht: |
1,8540 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
32,60 × 24,60 × 22,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001037 |
| Produktfamilie |
Verbraucherabzweige SIRIUS 3RA2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
326,00 x 246,00 x 222,00 mm |
| Nettogewicht |
1,854 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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