Produktbeschreibung
Der Verbraucherabzweig 3RA2210-0CH15-2AP0 ist ein sicherungsloses Schaltgerät der Produktfamilie SIRIUS 3RA2 für Reversierbetrieb mit Bemessungsstrom 0,18–0,25 A bei AC 230 V. Das Gerät ist in Baugröße S00 ausgeführt und verfügt über einen Federzuganschluss, der unmittelbar an 60-mm-Sammelschienensysteme angeschlossen wird. Der Kurzschlussstrom beträgt 150 kA und erfüllt die Zuordnungsart 2 nach DIN EN 60947-6-2. Das Gerät ist auch für Zuordnungsart 1 geeignet. Der 1Ö-Hauptkontakt (Schütz) ermöglicht sichere Schaltungsvorgänge im Reversierbetrieb.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind kleine Drehstrom-Asynchronmotoren in Verpackungsmaschinen, Fördersystemen und Werkzeugmaschinen, wo schnelle Richtungswechsel erforderlich sind. Auch in Steuerungsschaltungen für Pumpen und Rührwerke kommt der Verbraucherabzweig zum Einsatz.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu klassischen Schmelzsicherungen bietet der sicherungslose Verbraucherabzweig schnellere Schaltzeiten und reduzierte Ausfallzeiten, da kein Sicherungswechsel erforderlich ist. Die RoHS-Konformität ist seit 2009 erfüllt, allerdings enthält das Gerät Blei in Konzentrationen über 0,1 % und unterliegt damit der REACH-Meldepflicht nach Artikel 33.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,4070 kg
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| Artikelgewicht: |
1,4070 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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32,60 × 24,60 × 22,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001037 |
| Produktfamilie |
Verbraucherabzweige SIRIUS 3RA2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
326,00 x 246,00 x 222,00 mm |
| Nettogewicht |
1,407 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) |
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