Produktbeschreibung
Der Verbraucherabzweig 3RA2110-1HS15-1BB4 ist eine sicherungslose Motorstarterkombination aus der SIRIUS-Produktfamilie 3RA2 für Direktanlauf in AC 400 V Stromkreisen. Die Baugröße S00 ist für einen Bemessungsstrom von 5,5 bis 8,0 A ausgelegt und wird mit DC 24 V Spulenspannung betrieben. Das Gerät verfügt über einen Federzuganschluss und ist für 60 mm Sammelschienensysteme optimiert. Die Kurzschlussstandfestigkeit beträgt Iq = 150 kA für 1-poliges Schalten mit dem integrierten Schütz. Die Adapterlänge von 200 mm ermöglicht flexible Montage in Verteilern und Schaltanlagen. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind die Motorfernsteuerung in Verpackungsmaschinen, die Schaltschrank-Anbindung in Förderanlagen sowie die Steuerung von Pumpen und Ventilatoren in der Gebäudetechnik und Industrie. Der sicherungslose Aufbau verzichtet auf externe Sicherungselemente und integriert den Schutz über das Schütz direkt in das Gerät. Die Zuordnungsart 1 nach geltenden Normen gewährleistet sichere Fernsteuerung mit Steuerungsgeräten. Das Gerät erfüllt RoHS- und REACH-Anforderungen. Lieferzustand: 1 Stück, Nettogewicht 1,181 kg.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,1810 kg
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| Artikelgewicht: |
1,1810 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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30,60 × 22,10 × 8,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001037 |
| Produktfamilie |
Verbraucherabzweige SIRIUS 3RA2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
306,00 x 221,00 x 87,00 mm |
| Nettogewicht |
1,181 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Information Gefahrgut-Meldung |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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