Produktbeschreibung
Der Verbraucherabzweig 3RA2110-1BE15-1BB4 ist eine sicherungslose Motorstarterkombination der SIRIUS-Familie für den Direktanlauf mit AC 400 V Versorgung. Die Baugröße S00 ist ausgelegt für Bemessungsströme von 1,4 bis 2,0 A bei DC 24 V Steuerung. Das Gerät verfügt über ein integriertes Schütz (1S) mit einer Ausschaltleistung von 150 kA und entspricht der Zuordnungsart 2 nach Schaltgerätenormen. Der Federzuganschluss ermöglicht werkzeuglose, sichere Verdrahtung direkt auf der Hutschiene 35 mm, was die Montagezeit in Schaltschränken erheblich reduziert.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Steuerung von Kleinmotoren und Elektropumpen in Verpackungsmaschinen sowie die Direktanlauf-Steuerung von Lüftermotoren in Klimaanlagen und Kühlsystemen. Das Gerät erfüllt auch die Zuordnungsart 1, bietet also zusätzliche Flexibilität bei der Anwendungsplanung. Siemens hat die Komponente unter Beachtung der RoHS-Richtlinie und REACH-Verordnung konstruiert, was Langzeitverfügbarkeit und Entsorgungssicherheit gewährleistet. Die kompakte Bauform mit Nettogewicht unter 1 g ermöglicht platzsparende Integration in beengten Schaltschrankgeometrien.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,7620 kg
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| Artikelgewicht: |
0,7620 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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21,20 × 5,90 × 11,75 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001037 |
| Produktfamilie |
Verbraucherabzweige SIRIUS 3RA2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
212,00 x 59,00 x 117,5 mm |
| Nettogewicht |
0,000762 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Information Gefahrgut-Meldung |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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