Produktbeschreibung
Der Verbraucherabzweig 3RA2110-0JH15-1BB4 ist eine sicherungslose Motorstarterkombination der SIRIUS-Familie für den Direktanlauf von Drehstrommotoren. Das Gerät ist in Baugröße S00 mit einem Bemessungsstrom von 0,70 bis 1,00 A bei DC 24 V Steuerung ausgelegt. Es erfüllt Zuordnungsart 2 und erreicht ein Schaltspielzahl-Schütz-Schaltvermögen von 150 kA bei einfach wirksamer Auslösung (1S). Der Federzuganschluss ist für 60 mm Sammelschienensysteme dimensioniert und erfüllt auch die Anforderungen der Zuordnungsart 1.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Motorsteuerung in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen, wo sicherungslose Abzweigungen das Schaltschrank-Layout vereinfachen. Ein weiteres Anwendungsfeld sind dezentrale Motorstarter in Produktionsanlagen mit zentraler Stromverteilung über Sammelschienen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Verbraucherabzweigen mit integrierter Sicherung entfällt hier die Wartung und der Austausch von Schmelzsicherungen – das System arbeitet direkt über das Schütz ohne Zwischen-Sicherungselement. Das Gerät unterliegt der RoHS-Richtlinie und erfüllt REACH-Anforderungen. Lieferzeit beträgt üblicherweise drei Arbeitstage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,2100 kg
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| Artikelgewicht: |
1,2100 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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30,60 × 22,10 × 8,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001037 |
| Produktfamilie |
Verbraucherabzweige SIRIUS 3RA2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
306,00 x 221,00 x 87,00 mm |
| Nettogewicht |
1,21 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Information Gefahrgut-Meldung |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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