Produktbeschreibung
Der Verbraucherabzweig 3RA2110-0GH15-1AP0 ist eine sicherungslose Motorstarterkombination aus der SIRIUS-Produktfamilie von Siemens mit Direktanlauf für Wechselstrom. Das Gerät ist für einen Bemessungsstrom von 0,45 bis 0,63 A bei AC 230 V ausgelegt und entspricht der Baugröße S00. Die Schützkombination hat eine Kurzschlussschaltvermögen von 150 kA (1S) und erfüllt die Zuordnungsart 2, teilweise auch Zuordnungsart 1. Der Federzuganschluss ermöglicht die direkte Montage auf 60-mm-Sammelschienensystemen ohne zusätzliche Verkabelung. Das Gerät
Anwendungsbereiche
findet typische Anwendung in der Absicherung kleinerer Drehstrom-Motoren in Maschinen-Steuerschränken und Verpackungsmaschinen. Auch in dezentralen Motorabzweigen von Fertigungsanlagen mit Sammelschienensystem bietet das Gerät eine kompakte Lösung für Direktstarter ohne Sicherungselement.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu größeren Baureihen (S0, S1) ist die Baugröße S00 auf kleinere Stromlasten begrenzt und benötigt weniger Schrank-Bauraum. Das Gerät ist nach RoHS und REACH konform und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,0600 kg
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| Artikelgewicht: |
1,0600 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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30,60 × 22,10 × 8,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001037 |
| Produktfamilie |
Verbraucherabzweige SIRIUS 3RA2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
306,00 x 221,00 x 87,00 mm |
| Nettogewicht |
1,06 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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