Produktbeschreibung
Der Verbraucherabzweig 3RA2110-0GE15-1AP0 ist eine sicherungslose Direktanlauf-Starterkombination der Baugröße S00 aus der SIRIUS-3RA2-Familie. Das Gerät ist ausgelegt für 0,45 bis 0,63 A bei 230 V AC und bietet ein Kurzschlussausschaltevermögen Iq von 150 kA im 1S-Betrieb (Schütz). Der Federzuganschluss ermöglicht werkzeuglose Montage auf der 35-mm-Hutschiene und erfüllt die Zuordnungsart 2 nach EN 60947-4-1. Das Gerät
Anwendungsbereiche
wird typischerweise zur Direktanlauf-Steuerung von Kleinmotoren in Verpackungsmaschinen, Förderbändern und Pumpen eingesetzt, wo eine kompakte sicherungslose Lösung ohne zusätzliche Sicherungsschalter erforderlich ist. Eine weitere häufige Anwendung liegt in der Schaltschrankintegration für dezentrale Motorsteuerstellen in Fertigungsanlagen und Materialflusssystemen. Der sicherungslose Aufbau reduziert den Verdrahtungsaufwand gegenüber getrennten Sicherungs- und Schaltgeräten. Siemens-Verbraucherabzweige erfüllen RoHS-Anforderungen seit 2009 und unterliegen der EU-Elektroaltgeräte-Rücknahmepflicht (2012/19/EU). Das Gerät ist standardmäßig lagergeführt mit einer Regel-Lieferzeit von 3 Tagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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21,20 × 5,90 × 11,75 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| Produktfamilie |
Verbraucherabzweige SIRIUS 3RA2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
212,00 x 59,00 x 117,5 mm |
| Nettogewicht |
0,62 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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