Produktbeschreibung
Der Verbraucherabzweig 3RA2110-0FH15-1BB4 ist eine sicherungslose Schaltkomponente der SIRIUS-3RA2-Familie für den Direktanlauf von Kleinstmotoren und Verbrauchern im Niederspannungsbereich. Das Gerät deckt einen Strombereich von 0,35 bis 0,5 A bei 24 V DC ab und ist in der kompakten Baugröße S00 ausgeführt. Der Federzuganschluss ermöglicht die werkzeuglose Verdrahtung an 60-mm-Sammelschienensysteme und erfüllt die Zuordnungsart 1 und 2 mit einem Kurzschlussstrom Iq von 150 kA.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die dezentrale Motorabschaltung in Förderanlagen und Verpackungsmaschinen, wo mehrere kleine Antriebe von einer zentralen Stromschiene aus einzeln geschaltet werden müssen. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Steuerbeschaltung in Schaltschränken mit Sammelschienensystemen, wo eine kompakte, platzsparende Abzweigbedarfung erforderlich ist.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu separaten Schützen mit zusätzlichen Sicherungselementen spart dieser integrale Verbraucherabzweig Schrank-Platz und Verdrahtungsaufwand. Das Gerät ist RoHS-konform und erfüllt die Richtlinie 2012/19/EU zur Rücknahme von Elektroschrott.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,1090 kg
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| Artikelgewicht: |
1,1090 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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30,60 × 22,10 × 8,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001037 |
| Produktfamilie |
Verbraucherabzweige SIRIUS 3RA2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
306,00 x 221,00 x 87,00 mm |
| Nettogewicht |
1,109 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Information Gefahrgut-Meldung |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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