Produktbeschreibung
Der Verbraucherabzweig 3RA2110-0FA15-1BB4 ist eine sicherungslose Schalteinrichtung für den Direktanlauf von Niederspannungs-Motorstarterkombinationen der SIRIUS-Reihe. Die Baugröße S00 deckt Bemessungsströme von 0,35 bis 0,5 A bei einer Steuerungsspannung von DC 24 V ab. Das Gerät verfügt über Schraubanschlüsse und ist für die Installation auf Hutschienen nach DIN EN 60715 ausgelegt. Mit einer Nennkurzschlussfestigkeit von Iq = 150 kA (1S-Schütz) erfüllt die Einheit die Anforderungen der Zuordnungsart 2 sowie auch der Zuordnungsart 1. Der Verbraucherabzweig
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in kompakten Schaltschränken für die Motorsteuerung in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und Pumpenantrieben eingesetzt. Die sicherungslose Ausführung ermöglicht einen optimierten Schaltplan ohne zusätzliche externe Schutzorgane.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu konfektioniert verdrahteten Motorstarter-Kombinationen bietet dieser Verbraucherabzweig maximale Flexibilität bei minimaler Platzbelegung in der Hutschiene. Das Gerät ist RoHS-konform (seit 01.10.2009) und unterliegt den Rücknahmeregelungen der WEEE-Richtlinie (2012/19/EU).
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,5850 kg
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| Artikelgewicht: |
0,5850 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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17,40 × 5,00 × 11,25 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001037 |
| Produktfamilie |
Verbraucherabzweige SIRIUS 3RA2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
174,00 x 50,00 x 112,5 mm |
| Nettogewicht |
0,585 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Information Gefahrgut-Meldung |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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