Produktbeschreibung
Der Verbraucherabzweig 3RA2110-0CE15-1AP0 ist eine sicherungslose Motorstarterkombination der SIRIUS-Reihe für sicheren Direktanlauf von Kleinmotoren in AC-Stromkreisen. Das Gerät verfügt über einen Bemessungsstrom von 0,18 bis 0,25 A bei AC 230 V Betriebsspannung, eine Baugröße S00, ein integriertes Schütz mit 1S-Funktion und eine Kurzschlussausschaltvermögen von 150 kA nach Zuordnungsart 2. Der Federzuganschluss ermöglicht werkzeuglose Verdrahtung auf Hutschiene 35 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind kleine Motoren und Pumpen in der Versorgungstechnik, Schaltschränke für Wärmepumpen und Klimalösungen sowie die Motorstartbeschaltung in Steuerungsverteilern von Verpackungsmaschinen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu klassischen Motorstartern mit Sicherung benötigt dieser Verbraucherabzweig keine zusätzlichen Sicherungselemente und spart damit Platzbedarf auf der Hutschiene. Die sicherungslose Ausführung erfüllt auch die Zuordnungsart 1 und wird häufig in modernen Schaltanlagen eingesetzt, wo Platzoptimierung und schnelle Verdrahtung gefordert sind. Das Gerät ist RoHS-konform und unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6240 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6240 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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21,20 × 5,90 × 11,75 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001037 |
| Produktfamilie |
Verbraucherabzweige SIRIUS 3RA2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
212,00 x 59,00 x 117,5 mm |
| Nettogewicht |
0,624 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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