Produktbeschreibung
Der Verbraucherabzweig SIRIUS 3RA2110-0CA15-1AP0 ist eine sicherungslose Motorstarter-Kombination für den Direktanlauf von Kleinmotoren im AC-Betrieb. Der Schalter deckt einen Bemessungsstrom von 0,18 bis 0,25 A bei 230 V AC ab und ist in der Baugröße S00 ausgeführt. Das Gerät entspricht der Zuordnungsart 2 nach EN 60947-4-1 mit einem Kurzschlussstromvermögen von 150 kA (1S-Schütz) und erfüllt auch die Anforderungen der Zuordnungsart 1. Der Schraubanschluss ermöglicht eine sichere Verdrahtung in Steuerungsverteilern.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Kleinmotoren in Textilmaschinen, Verpackungsanlagen und Lüftungsgeräten mit fest vorgegebenen Stromstärken. Der Verbraucherabzweig wird direkt auf eine 35-mm-Hutschiene montiert und benötigt keine zusätzliche Sicherung – die Motorschutzfunktion ist integriert.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu konventionellen Motorstartern mit separater Sicherung und Schütz reduziert dieser Verbraucherabzweig den Schaltschrank-Platzbedarf erheblich und senkt damit die Verdrahtungs- und Montagekosten. Das Gerät ist RoHS-konform und erfüllt die Exportanforderungen ohne Beschränkung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,5300 kg
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| Artikelgewicht: |
0,5300 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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17,40 × 5,00 × 11,25 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001037 |
| Produktfamilie |
Verbraucherabzweige SIRIUS 3RA2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
174,00 x 50,00 x 112,5 mm |
| Nettogewicht |
0,00053 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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