Produktbeschreibung
Die COM-Verbindungsleitung 3RW5900-0CC00 ist ein Zubehörteil für den Sanftstarter 3RW50 und dient der Steuerung und Signalübertragung in Niederspannungsschaltgeräten. Die Leitung hat eine Länge von 0,3 m und ist speziell für die Kommunikation zwischen Sanftstarter und Steuereinrichtungen konzipiert. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie (gültig seit 23.09.2019) und unterliegt den REACH-Informationspflichten gemäß aktueller Kandidatenliste. Die Verbindungsleitung wiegt 0,031 kg und wird in einer Verpackung mit den Maßen 100 x 100 x 40 mm geliefert.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Verschaltung von Sanftstarter-Modulen in Schaltschränken für Förderanlagen, Verpackungsmaschinen und Pumpenantriebe. Auch in Zubehörkits für die Erwerbung und Erweiterung bestehender 3RW50-Installationen kommt diese Leitung zum Einsatz. Die kurze Länge von 0,3 m ist optimal für die kompakte Verdrahtung innerhalb von Steuerbaugruppen geeignet. Für unterschiedliche Abstände und Verlegungsszenarien sind zusätzliche Leitungslängen im Zubehörprogramm des Sanftstarters erhältlich. Die Lieferzeit beträgt regulär 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0310 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0310 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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10,00 × 10,00 × 4,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Sanftstarter 3RW50 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
100,00 x 100,00 x 40,00 mm |
| Nettogewicht |
0,031 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 23.09.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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