Produktbeschreibung
Das Verbindungskabel 3VA9907-0NB10 ist ein spezialisiertes Zubehörteil für die Verbindung externer Stromwandler N-CT mit den Niederspannungs-Leistungsschaltern der 3VA-Serie von Siemens. Das Kabel ermöglicht die sichere Messwertübertragung von Stromwandlern zu IEC-Schaltern mit Bemessungsströmen bis 1250 A. Das Verbindungskabel entspricht der RoHS-Richtlinie und erfüllt die Vorgaben der WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Das Nettogewicht liegt bei 94 g bei einer Verpackungsgröße von 130 × 120 × 18 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Integration von Stromwandlern in Niederspannungsverteilern für Bürogebäude, Rechenzentren und Industrieanlagen, wo präzise Strommessung für Lastverteilung und Energiemanagement erforderlich ist. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Nachrüstung bestehender 3VA-Anlagen mit zusätzlichen Messfunktionen über externe Stromwandler. Das Zubehörkabel ist Teil der umfangreichen Ersatzteil- und Zubehörserie 3VA9 von Siemens und gewährleistet Kompatibilität mit allen modernen Schaltelementen dieser Familie. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig drei Tage bei einer Mengeneinheit von ein Stück.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0940 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
130,00 × 120,00 × 18,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
130,00 x 120,00 x 18,00 mm |
| Nettogewicht |
0,094 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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