Produktbeschreibung
Der Verbindungsflansch 8GK9102-0KK04 von Siemens ist eine Verbindungskomponente für Installationsverteiler und Zähler-/Verteilereinbauten gemäß ETIM-Klasse EC000770. Das Bauteil hat Außenmaße von 198 mm × 120 mm und erfüllt die Anforderungen der Schutzklasse I sowie der Schutzklasse II. Das Nettogewicht beträgt 0,125 kg. Der Flansch wird werksseitig mit RoHS-Konformität seit 30. Juni 2025 ausgeliefert und unterliegt der REACH-Informationspflicht gemäß aktueller Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Gehäuse-Verbindung mehrschaliger Installationsverteiler im Wohnungs- und Gewerbebau sowie die Verschraubung von Zählereinbauflanschen an Verteilersäulen und Hutschienen-Blöcken. Im Schaltschrankbau dient der Flansch zur dichten Kopplung von Verteilermodulen und zur Erhöhung der mechanischen Stabilität bei mehrfach übereinander angeordneten Gehäusen. Die Regel-Lieferzeit beträgt drei Werktage. Das Produkt unterliegt keinen Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach Richtlinie 2012/19/EU und ist nicht unter Exportkontrollbestimmungen gelistet. Der Flansch wird einzeln verpackt mit Verpackungsmaßen von 200 × 100 × 40 mm ausgeliefert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1250 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1250 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
20,00 × 10,00 × 4,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000770 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
200,00 x 100,00 x 40,00 mm |
| Nettogewicht |
0,125 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.06.2025 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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