Produktbeschreibung
Die Verbindungsbrücke 3KC9818-8 ist ein Verbindungselement für die lastseitige Verdrahtung der Siemens-Niederspannungsschalter 3KC4 und 3KC8 im Strombereich 2000 bis 3200 A. Das 1-polige Zubehörteil ermöglicht die sichere, leitende Verbindung zwischen Last und Schaltgerät und wird als Ersatzteil oder bei Neukonfigurationen von Schaltanlagen eingesetzt. Die Brücke ist werkstoffgerecht ausgeführt und im Lieferumfang enthalten sind sechs Befestigungsschrauben sowie sechs Unterlegscheiben zur Montage. Das Gesamtgewicht beträgt 3,859 kg bei einer kompakten Verpackungsgröße von 296 × 96 × 58 mm. Die Verbindungsbrücke unterliegt der RoHS-Richtlinie (ab 30.04.2016 konform) und erfüllt die Anforderungen der EU-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Wiederaufbau von Schaltschränken nach Wartungen, die Erweiterung von Schaltanlagen in der Niederspannungsverteilung sowie die Reparatur beschädigter Verbindungselemente in Großstromkreisen. In Kombination mit den modernen 3KC4/3KC8 Schaltern gewährleistet das Original-Zubehörteil optimale Kontaktsicherheit und Lebensdauer. Eine zügige Lieferung erfolgt im Regelfall innerhalb von fünf Werktagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
3,8590 kg
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| Artikelgewicht: |
3,8590 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
29,60 × 9,60 × 5,80 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
296,00 x 96,00 x 58,00 mm |
| Nettogewicht |
3,859 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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