Produktbeschreibung
Die Verbindungsbrücke 3KC9818-7 ist ein Verbindungselement für die Leistungsschalter der Siemens-Baureihe 3KC4 und 3KC8 mit einem Bemessungsstrom von 1600 A. Das Zubehörteil verbindet die lastseitige Ausgangsklemme und ist für einpolige Schaltanlagen konzipiert. Die Brücke wird werkzeuglos montiert und ist im Lieferumfang bereits mit drei Befestigungsschrauben, drei Muttern und sechs Unterlegscheiben ausgestattet. Das ermöglicht eine sofortige Montage ohne weitere Beschaffung von Montagematerial. Das Nettogewicht liegt bei etwa 2,8 kg, die Verpackungsmaße betragen 162 × 82 × 110 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Parallelschaltung mehrerer Schaltelemente in Mittelspannungsverteilern und Schaltanlagen der Energiewirtschaft sowie in großen industriellen Schaltschränken mit Stromzügen ab 1600 A.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu universellen Verbindungsleitern ist diese Brücke speziell für die geometrische und elektrische Schnittstelle der 3KC-Reihe ausgelegt, was sichere Kontaktflächen und EMV-gerechte Ausführung gewährleistet. Die Komponente unterliegt der RoHS-Richtlinie und der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE), sodass sie am Ende ihrer Lebensdauer korrekt recycelt wird.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
2,7790 kg
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| Artikelgewicht: |
2,7790 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
16,20 × 8,20 × 11,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
35 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
162,00 x 82,00 x 110,00 mm |
| Nettogewicht |
2,779 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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