Produktbeschreibung
Die Verbindungsbrücke 3KC9818-6 ist ein Zubehörteil für die Niederspannungsschalter Siemens 3KC4 und 3KC8. Sie dient der lastseitigen Verbindung zwischen Schaltern und ist für einen Bemessungsstrom von 1250 A ausgelegt. Die 1-polige Ausführung verbindet einen Außenleiter. Das Lieferumfang enthält die Brücke selbst sowie zwei Schrauben, zwei Muttern und vier Unterlegscheiben zur sicheren Befestigung. Das Nettogewicht beträgt 1,46 kg, die Verpackungsmaße sind 121 × 65 × 75 mm. Die Standardlieferzeit liegt bei fünf Werktagen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Reihenschaltung von Schaltgeräten in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken zur Parallelisierung von Schaltstufen bei hohen Lastströmen. Im Schaltanlagenbau ermöglicht die Verbindungsbrücke eine modulare Erweiterung von Schaltfeldern durch Kaskadierung mehrpoliger Schalter. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 30.04.2016 und unterliegt den Rücknahmepflichten gemäß der Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU. Die Exportkontrollbestimmungen werden eingehalten. Ergänzend sollten die entsprechenden Befestigungskomponenten und die Schaltgeräte 3KC4 oder 3KC8 vorhanden sein.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,4600 kg
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| Artikelgewicht: |
1,4600 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
12,10 × 6,50 × 7,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
121,00 x 65,00 x 75,00 mm |
| Nettogewicht |
1,46 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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