Produktbeschreibung
Die Verbindungsbrücke 3KC9818-5 ist ein Zubehörteil für die Niederspannungsschalter der Serie 3KC4 und 3KC8 von Siemens. Sie dient der lastseitigen Verbindung und ist für Ströme bis 1000 A ausgelegt. Die Brücke ist 1-polig und verbindet eine einzelne Phase oder Neutral-/Schutzleiter sicher und im Schaltgerätegehäuse. Das Zubehör wird komplett mit Befestigungsmaterial geliefert: 2 Schrauben, 2 Muttern und 4 Unterlegscheiben ermöglichen eine sichere Montage und garantieren optimale Kontaktzuverlässigkeit. Das Nettogewicht beträgt 0,847 kg, die Verpackungsmaße betragen 121 × 65 × 75 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendung ist die Installation in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken bei der Verbindung von Lastseiten in Schaltgeräten mit hohen Strombelastungen. Die Brücke wird beispielsweise in Umspannwerken, Verteilernetzen und in der Industrieautomation für die sichere Parallelverschaltung von Schalterkammern eingesetzt. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit dem 30. April 2016 und unterliegt den Rücknahmepflichten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU. Die Regel-Lieferzeit beträgt 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,8470 kg
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| Artikelgewicht: |
0,8470 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
12,10 × 6,50 × 7,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
121,00 x 65,00 x 75,00 mm |
| Nettogewicht |
0,847 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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