Produktbeschreibung
Die Verbindungsbrücke 3KC9818-4 ist ein Zubehörteil für die Siemens-Lastschalter der Reihen 3KC4 und 3KC8 und dient der lastseitigen Verbindung von Schaltgeräten. Die Brücke ist für einen Bemessungsstrom von 630 A ausgelegt und für 1-polige Anwendungen konzipiert. Das Zubehörteil wird vollständig mit drei Schrauben und drei Unterlegscheiben geliefert und ermöglicht eine sichere Parallelschaltung oder Verbindung mehrerer Schaltelemente in Niederspannungsverteilern.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung in Schaltschränken bei hohen Stromlasten, insbesondere in Industrieverteiler-Anlagen mit Mehrfach-Lastschalteinrichtungen sowie in Transformatorenschutz-Schaltanlagen mit Bemessungsströmen im Bereich von 630 A.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu improvisierten Verbindungslösungen bietet die originale Siemens-Brücke konstruktive Gewähr für mechanische Stabilität und elektrische Kontaktsicherheit unter Last. Die RoHS-konforme Fertigung (seit 30.04.2016) und die volle Compliance mit der Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Rücknahme) gewährleisten umweltgerechte Entsorgung. Montage erfolgt werkzeuggerecht mit den beiliegenden Befestigungselemente auf den lastseitigen Klemmanschlüssen der Schaltgeräte.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6480 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6480 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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12,50 × 9,60 × 4,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
125,00 x 96,00 x 47,00 mm |
| Nettogewicht |
0,648 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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