Produktbeschreibung
Die Verbindungsbrücke 3KC9818-3 ist eine lastseitige Verbindungskomponente für die Siemens Leistungsschalter der Baureihen 3KC4 und 3KC8. Sie verbindet die Schaltkontakte einpolig mit einer Bemessungsstromtragfähigkeit von 400 A und ermöglicht eine sichere, niederohmige Stromführung im Schaltgerät. Die Brücke wird zur Verdrahtung und Kontaktanbindung in Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen eingesetzt. Mit einem Nettogewicht von 0,36 kg und den Verpackungsmaßen von 114 × 73 × 36 mm ist sie kompakt ausgelegt. Das Zubehör wird inklusive drei Befestigungsschrauben und drei Unterlegscheiben geliefert, was eine werkzeuggerechte Montage gewährleistet.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Ersatzteilbeschaffung für bestehende 3KC4/3KC8-Anlagen sowie die Reparatur und Nachrüstung von Schaltanlagen im Bereich der Elektroverteilung und Anlagenbeschaltung. Die Regellieferzeit beträgt fünf Tage. Die Komponente erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie (seit 30.04.2016) und unterliegt den Rücknahmepflichten der WEEE-Direktive (2012/19/EU). Sie ist somit für den Einsatz in modernen Industrieanlagen und Verteilersystemen zugelassen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3600 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3600 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
11,40 × 7,30 × 3,60 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
114,00 x 73,00 x 36,00 mm |
| Nettogewicht |
0,36 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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