Produktbeschreibung
Die Verbindungsbrücke 3KC0 4P BG2 ist ein Zubehörteil für die Baugröße 2 der 3KC0-Schaltgerätefamilie von Siemens. Das 4-polige Verbindungselement dient der lastseitigen Verdrahtung und Verschaltung mehrerer Schaltelemente in kompakten Anordnungen. Die Brücke ist speziell dimensioniert für die mechanischen und elektrischen Anforderungen der 3KC0-Baureihe und gewährleistet sichere Kontaktverbindungen unter Betriebsbedingungen. Das Zubehörteil wiegt 0,627 kg und wird einzeln (1 Stück) geliefert.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind Niederspannungsverteiler und Schaltschrankanlagen, in denen mehrere 3KC0-Schaltgeräte parallel oder in Gruppen geschaltet werden müssen. Auch bei der Sanierung bestehender Schaltanlagen oder beim Austausch verschlissener Verbindungselemente kommt diese Brücke zum Einsatz.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu loser Verdrahtung mit einzelnen Drähten bietet die vorgefertigte Brücke höhere Montagesicherheit, reduzierte Fehlerquellen bei der Verdrahtung und bessere Wartbarkeit in dicht bestückten Schaltschränken. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie (seit 21.01.2016) und unterliegt den Rücknahmepflichten der WEEE-Direktive (2012/19/EU). Die Lieferfrist beträgt regulär 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6270 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6270 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
6,85 × 26,08 × 1,65 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
68,5 x 260,8 x 16,5 mm |
| Nettogewicht |
0,627 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 21.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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