Produktbeschreibung
Die Unterteilung Form 4 3WA11/3P/KABEL/B400/TUER ist eine Schaltschrank-Komponente der Baugröße 1 zur Raumaufteilung in Schaltschränken. Sie verfügt über einen Kabelanschluss für 3-polige Verkabelung und eine Fachtür mit einer Breite von 400 mm. Die Unterteilung wird horizontal in den Schaltschrank eingebaut und ermöglicht eine sichere Trennung von Stromkreisen und Funktionsbereichen. Mit einer Tiefe von 30 mm und einem Nettogewicht von 3,4 kg ist das Modul kompakt und leicht zu handhaben. Die Verpackungsmaße betragen 750 × 400 × 30 mm und erlauben eine Logistik. Die Unterteilung erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 23. Juni 2011 und unterliegt den REACH-Informationspflichten.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Aufteilung von Schaltschränken in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und Automatisierungssystemen, wo mehrere unabhängige Steuerkreise räumlich voneinander getrennt werden müssen. Auch bei Photovoltaik-Wechselrichtern und Schaltanlagen in Energieverteilern wird die Unterteilung für eine übersichtliche Ordnung der Komponenten verwendet. Die 3-polige Auslegung deckt typische Drehstromanwendungen ab. Die Lieferfrist beträgt 14 Tage, was eine Beschaffungsplanung ermöglicht.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
3,4000 kg
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| Artikelgewicht: |
3,4000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
75,00 × 40,00 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
750,00 x 400,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
3,4 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 23.06.2011 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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