Produktbeschreibung
Die Unterteilung Form 3 ist eine seitliche Trennwand für Schaltschränke nach DIN EN 61439-1. Sie wird zur Aufteilung von Schaltschrankvolumen in separate Kammern verwendet und ermöglicht die Stromkreisgruppierung nach Funktionen oder Stromversorgungsbereichen. Der Nennstrom beträgt 250 A, die Bauhöhe 300 mm. Die Unterteilung wird seitlich angebracht und dient der thermischen sowie elektrischen Trennung von nebeneinander betriebenen Betriebsmitteln. Das Bauteil ist aus robustem Material gefertigt und erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 18.03.2008. Die seitliche Montage ermöglicht flexible Kammeraufteilungen ohne Neuaufbau des Schaltschranks.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Aufteilung von Verteilerblöcken in Automatisierungsanlagen, die Trennung von Steuerspannungs- und Hauptstromkreisen in Maschinensteuerungen sowie die Kammerbildung in dezentralen Schaltschränken für Produktionslinien.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu durchgehenden Trennblechen ermöglicht diese Form-3-Ausführung eine teilweise Kammeraufteilung mit verbesserter Kabelführung im unteren Bereich. Das Gewicht von 1,084 kg gewährleistet stabile Lagerung und Montage. Als Zubehör werden Befestigungsschienen und Distanzhalter benötigt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,0840 kg
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| Artikelgewicht: |
1,0840 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
35,00 × 17,00 × 1,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
350,00 x 170,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
1,084 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 18.03.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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