Produktbeschreibung
Die Unterteilung Form 2B HSS/B850/T400 ist eine Trennwand für Hauptsammelschienen in Schaltschränken nach Siemens-Norm. Mit 850 mm Breite und 400 mm Tiefe eignet sie sich zur Aufteilung von Schaltschrankinnenräumen und zur Trennung von Stromversorgung und Steuerung. Die Montage erfolgt wahlweise oben vorne oder oben hinten im Schrank. Das Nettogewicht liegt bei 7,54 kg, die Verpackungsmaße betragen 810 × 440 × 50 mm. Die Komponente erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 6. Mai 2010 und unterliegt der REACH-Informationspflicht gemäß aktueller Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Unterteilung von Verteilerschränken im Maschinenbau, die Trennung von Leistungs- und Steuertechnik in Anlagensteuerungen sowie die Strukturierung von Hutschienensystemen in Niederspannungsverteilern. Die Regel-Lieferzeit beträgt 14 Tage. Das Produkt ist nicht exportkontrollpflichtig nach AL oder ECCN. Bei Schaltschränken mit begrenztem Platz kann alternativ eine schmalere Variante der Form-2B-Reihe eingesetzt werden. Die Unterteilung wird einzeln geliefert und lässt sich werkzeuglos in das Schrankskelett integrieren.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
7,5400 kg
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| Artikelgewicht: |
7,5400 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
81,00 × 44,00 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
810,00 x 440,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
7,54 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 06.05.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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