Produktbeschreibung
Die Unterteilung Form 2B HSS ist eine Trennwand für Hauptsammelschienen-Systeme im Schaltschrankbau. Mit den Abmessungen B 350 mm und T 400 mm eignet sie sich zur Aufteilung von Schaltschrank-Innenräumen nach dem HSS-Standard (Hauptsammelschienen-System). Die Einbauposition befindet sich oben, was eine sichere Trennung von Stromschienen und Steuerungskomponenten gewährleistet. Das Nettogewicht beträgt 2,573 kg, die Verpackungsmaße sind 360 × 310 × 50 mm. Die Unterteilung erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 06.05.2010 und unterliegt den REACH-Informationspflichten der aktuellen Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Aufteilung von Hauptsammelschienen-Verteilern in großen Schaltschränken für Maschinensteuerungen sowie die räumliche Trennung von Leistungs- und Steuerstromkreisen in Niederspannungsverteilern. Auch in modernen Verpackungsmaschinen und Förderanlagen wird die Form 2B zur Kompartimentalisierung von Stromführungsbahnen eingesetzt. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise 14 Tage. Montage und Austausch erfolgen werkzeuglos. Das Produkt ist als Einzelstück (1 Mengeneinheit) lieferbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
2,5730 kg
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| Artikelgewicht: |
2,5730 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
36,00 × 31,00 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
360,00 x 310,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
2,573 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 06.05.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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