Produktbeschreibung
Die Unterteilung Form 2B HSS ist eine Schaltschrank-Trennwand zur Unterteilung der Hauptsammelschiene. Mit einer Breite von 200 mm und einer Tiefe von 400 mm bietet sie die standardisierte Geometrie für Schaltschrankaufbauten nach HSS-Spezifikation. Die Einbauposition liegt oben, wodurch eine sichere Trennung von Stromkreisen und Funktionsgruppen erreicht wird. Das Nettogewicht beträgt 1,236 kg, die Verpackungsmasse 605 × 415 × 65 mm. Die RoHS-Richtlinie wird seit dem 18.03.2008 eingehalten; Rücknahmepflichten nach der WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) bestehen nicht.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Unterteilung von Stromverteilungen in industriellen Schaltschränken, etwa bei Photovoltaik-Wechselrichtern oder dezentralen Steuerungsverteilern. Auch in Maschinensteuerungen und Anlagenschaltschränken mit mehreren unabhängigen Stromkreisen wird diese Unterteilung eingesetzt, um Funktionsbereiche räumlich zu trennen und die Übersichtlichkeit zu verbessern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu universellen Trennblechen passt die Form 2B HSS genau in die Schiene-und-Träger-Geometrie des HSS-Schaltschrankstandards und benötigt keine Nachbearbeitung. Die Standardlieferzeit beträgt 14 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,2360 kg
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| Artikelgewicht: |
1,2360 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
60,50 × 41,50 × 6,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
605,00 x 415,00 x 65,00 mm |
| Nettogewicht |
1,236 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 18.03.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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