Produktbeschreibung
Die Unterteilung Form 2B HSS/B800/T800 ist eine Schaltschrank-Trennwand zur Aufteilung von Hauptsammelschienen-Bereichen. Mit einer Breite von 800 mm und Tiefe von 400 mm passt sie standardmäßig in Schaltschranksysteme der Baugröße B800. Die Unterteilung kann oben vorne oder oben hinten eingebaut werden und ermöglicht eine flexible Zonentrennung innerhalb des Schaltschranks. Das Nettogewicht beträgt 6,788 kg bei Versandabmessungen von 815 × 440 × 62 mm. Die Komponente erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 01.07.2006 und entspricht damit den Stoffbeschränkungen für Elektro- und Elektronikkomponenten.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Unterteilung von Stromversorgungsbereichen in Schaltschränken für Automatisierungsanlagen sowie die Auftrennung von Steuerbereich und Leistungsbereich in Verteiler- und Schaltanlagen. In großen Schaltschranksystemen mit mehreren Stromkreisen ermöglicht die Trennwand eine sichere Trennung von Hochstrom- und Niederstromzonen. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise 3 Tage. Zubehör und weitere Varianten sind über die Bestelldatenübersicht der Produktfamilie verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
6,7880 kg
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| Artikelgewicht: |
6,7880 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
81,50 × 44,00 × 6,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
815,00 x 440,00 x 62,00 mm |
| Nettogewicht |
6,788 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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