Produktbeschreibung
Der Unterspannungsauslöser 3RV2902-2AP0 ist ein Anbaumodul für Leistungsschalter der 3RV2-Serie und wird für die spannungsabhängige Auslösung in Niederspannungsverteilern eingesetzt. Das Gerät ist ausgelegt für AC 230 V bei 50 Hz sowie AC 240 V bei 60 Hz und arbeitet mit Federzuganschluss zur gesicherten Verbindung mit dem Schalter. Die Betriebsspannung beträgt 230 V/50 Hz oder 240 V/60 Hz; das Modul hat ein Nettogewicht von 0,133 kg und Verpackungsmaße von 102 × 88 × 43 mm. Der Auslöser reagiert auf Spannungsausfälle oder Spannungsabfälle unter den Schwellenwert und trennt den Stromkreis automatisch.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Netzfehler-Absicherung in Schaltanlagen der Maschinenbauindustrie sowie die Schutzschaltung von Steuerstromkreisen in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen. In Photovoltaik-Wechselrichtern sorgt der Auslöser für Netzüberwachung und automatische Abschaltung bei Netzfehlern. Das Gerät erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit Mai 2012 und unterliegt den geltenden Elektro-Altgeräte-Rücknahmepflichten (2012/19/EU). Der Federzuganschluss ermöglicht eine sichere und wartungsarme Integration in bestehende 3RV2-Leistungsschalter.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1330 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1330 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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10,20 × 8,80 × 4,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| Produktfamilie |
Anbaubares Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
102,00 x 88,00 x 43,00 mm |
| Nettogewicht |
0,133 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.05.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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