Produktbeschreibung
Der Unterspannungsauslöser 3RV2902-1AB0 ist ein Anbaumodul für die Leistungsschalter der Siemens-Baureihe 3RV2 im Niederspannungsbereich. Das Gerät ist ausgelegt für eine Betriebsspannung von 24 V AC bei 50/60 Hz und verfügt über einen Schraubanschluss für die Montage am Schalter. Der Auslöser reagiert bei Unterschreitung der zulässigen Spannung und unterbricht damit den Stromkreis, um nachgelagerte Verbraucher und Steuerungen vor Schädigungen durch Spannungsausfälle zu bewahren. Das Gerät ist nach RoHS-Richtlinie (seit 01.05.2012) konform und unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte gemäß 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Schutzausrüstung von Schaltschränken in der Automatisierungstechnik sowie die Absicherung von Steuerstromkreisen in Verpackungsmaschinen und Antriebssteuerungen. Im Verpackungsmaß von 102 × 88 × 42 mm bei nur 0,138 kg Nettogewicht bietet das Modul eine kompakte Bauform für beengte Schaltschrankverhältnisse. Als Zubehör zur Baureihe 3RV2 kombiniert es sich nahtlos mit Standard-Leistungsschaltern und ermöglicht eine zentralisierte Schutzstrategie gegen Unterspannungsereignisse ohne zusätzliche externe Schaltmittel.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1380 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1380 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
10,20 × 8,80 × 4,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001022 |
| Produktfamilie |
Anbaubares Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
102,00 x 88,00 x 42,00 mm |
| Nettogewicht |
0,138 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.05.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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