Produktbeschreibung
Der Überspannungsbegrenzer 3TX7402-3A ist eine Entstördiode mit Leitungsabstandshalter für den Spannungsbereich DC 24 bis 250 V. Das Bauteil dient der Schutzbeschaltung und wird direkt an der Spulenklemme von Hilfsschützen der Serie 3TH4 angebracht. Die Diode begrenzt Schaltüberspannungen, die beim Abschalten induktiver Lasten entstehen, und schützt dadurch die elektronischen Steuerungsbaugruppen vor Zerstörung. Der Leitungsabstandshalter ermöglicht eine sichere und platzsparende Montage direkt am Schütz ohne zusätzliche Verdrahtung. Das Produkt ist nach RoHS-Richtlinie zertifiziert und erfüllt seit März 2017 alle Stoffbeschränkungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Absicherung von Steuerstromkreisen in Schaltschränken, die Rückflussbegrenzung bei Schütz-Spulen in Verpackungsmaschinen sowie der Überspannungsschutz in SPS-Steuerungen mit induktiven Lasten. Eine Alternative wäre die freiluftige Diodenbeschaltung, jedoch bietet die 3TX7402-3A den Vorteil der sofort einsatzbereiten Komponente ohne separate Verkabelung. Das Bauteil ist Zubehör zur Hilfsschütz-Serie 3TH4 und wird als Einzelstück geliefert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0130 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0130 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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3,40 × 2,70 × 1,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000683 |
| Produktfamilie |
Zubehör für Hilfsschütze 3TH4 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
34,00 x 27,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,013 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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