Produktbeschreibung
Der Überspannungsableiter 5SD7481-0 ist ein Typ-2-Schutzgerät der Anforderungsklasse C mit 260 V Nennspannung Uc und 1-poliger N-PE-Schaltung. Dieser steckbare Schutzbausteinermöglicht die sichere Ableitung von Überspannungen direkt auf den Schutzleiter PE in Niederspannungsanlagen. Das Gerät entspricht den aktuellen Anforderungen der Überspannungsschutz-Kategorien und ist für den Einsatz in Schaltschränken, Verteilerboards und dezentralen Steuerungen vorgesehen. Die steckbare Bauweise ermöglicht werkzeuglose Montage und schnellen Austausch bei Schutzauslösung. Der Schutzbausteinausführung mit N-PE-Schaltung
Anwendungsbereiche
eignet sich besonders zur Blitz- und Schaltüberspannungsableitung in Niederspannungsverteilern mit Erdung über separaten Neutralleiter. Typische Anwendungen sind der Überspannungsschutz in Photovoltaik-Wechselrichter-Eingängen, in Schaltschränken mit kritischen Steuerungen sowie in Energieverteilsystemen mit empfindlichen Verbrauchern wie Frequenzumrichtern und SPS-Systemen. Das Gerät verfügt über eine kompakte Bauform mit Verpackungsmaßen von 22 × 94 × 80 mm und ist RoHS-konform seit 01.07.2006. Die Stöße und Blitzströme werden sicher auf die Erdung abgeleitet, wodurch downstream elektronische Komponenten vor Zerstörung geschützt werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1320 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
22,00 × 94,00 × 80,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000941 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
22,00 x 94,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,132 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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