Produktbeschreibung
Der Überspannungsableiter 5SD7461-1 ist ein Typ-2-Ableiter der Anforderungsklasse C mit einer Bemessungsspannung von 350 V. Das Gerät ist für 1-polige L-N-Schaltungen ausgelegt und verfügt über steckbare Schutzbausteine sowie eine integrierte Fernanzeige zur Statusüberwachung. Die Fernanzeige signalisiert den Verschleißzustand der Ableiterbausteine an zentrale Überwachungssysteme. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß EU-Elektroschrott-Verordnung (2012/19/EU).
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Blitz- und Überspannungsschutz in Niederspannungsverteilern von Gebäudeinstallationen, Photovoltaik-Anlagen und Industrieanlagen. Auch in Schaltschränken für Maschinensteuerungen wird der Ableiter zum Schutz empfindlicher Steuerschaltungen eingesetzt.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu älteren Typ-1-Ableitern bietet die Typ-2-Ausführung eine höhere Koordination mit Leitungsschutzschaltern und ermöglicht den Einsatz näher an den zu schützenden Verbrauchern. Die steckbaren Bausteine ermöglichen einfachen Austausch ohne Neuverkabelung. Mit einem Nettogewicht von 147 g und kompakten Abmessungen passt das Gerät problemlos in Standard-Hutschienen-Installationen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1470 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
22,00 × 94,00 × 80,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000941 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
22,00 x 94,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,147 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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