Produktbeschreibung
Das thermische Überlastrelais 3RU2136-4QD1 ist ein Motorschutzgerät der Baugröße S2 mit Bemessungsstrom 47–57 A und Schutzklasse CLASS 10. Das Gerät schützt Drehstrommotoren durch thermische Auslösemechanismus vor Überlastung und Stillstand. Der Hauptstromkreis wird über Schraubklemmen angeschlossen, der Hilfsstromkreis über Federzugklemmen. Die Hand-Automatik-Reset-Funktion ermöglicht sowohl manuelle als auch automatische Rückkehr in den Betriebszustand nach einer Auslösung. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind die Direktanlaufschaltung von Asynchronmotoren in Förderanlagen, Pumpen und Kompressoren sowie die Motorgruppen-Absicherung in dezentralen Schaltschränken von Verpackungsmaschinen. Das Relais wird in Einzelaufstellung montiert und ist Teil der SIRIUS-3RU2-Familie von Siemens.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu elektronischen Motorschutzgeräten mit Strommessumformer benötigt das thermische Relais keine zusätzliche Spannungsversorgung und eignet sich besonders für einfache, wartungsarme Schutzaufgaben in festen Strombereichsanwendungen. Die Kombination mit entsprechenden Schützen ermöglicht vollständige Motorschutzschränke.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4770 kg
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| Artikelgewicht: |
0,4770 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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12,20 × 6,10 × 12,40 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000106 |
| Produktfamilie |
Thermische Überlastrelais SIRIUS 3RU2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
122,00 x 61,00 x 124,00 mm |
| Nettogewicht |
0,000477 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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