Produktbeschreibung
Der Türkupplungs-Drehantrieb 8UC7 ist ein Handantrieb-Zubehör für Leistungsschalter der Baureihen 3VL1, 3VL2 und 3VL3 von Siemens. Der Antrieb verbindet die Schaltgeräte mit der Schranktür und ermöglicht die Fernbetätigung direkt von außen. Die rote Handhabe signalisiert deutlich die Bedienung, während die gelbe Sichtblende den Schalterstatus erkennbar macht. Der Drehantrieb passt auf Betätigungswellen mit dem Querschnitt 6 × 6 mm und wird werkzeuglos aufgesteckt.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Montage in Schaltschränken und Verteilertafeln von Industrieanlagen, wo Leistungsschalter vom externen Schranktür-Griff aus gesteuert werden müssen, etwa in Förderanlagen oder Maschinensteuerungen. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Ertüchtigung bestehender 3VL-Installationen mit komfortabler Türkupplung, um die Bedienung zu zentralisieren. Der Drehantrieb spart gegenüber separaten Schaltbetätigungen Zeit und reduziert Bedienungsfehler. Das Nettogewicht beträgt 0,372 kg; Verpackungsmaße sind 324 × 129 × 110 mm. Die Regel-Lieferzeit liegt bei 10 Tagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3720 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3720 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
32,40 × 12,90 × 11,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000230 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
324,00 x 129,00 x 110,00 mm |
| Nettogewicht |
0,372 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2007 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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