Produktbeschreibung
Die Türkupplung Größe 8x8 mm ist ein Zubehörteil für Türkupplungsdrehantriebe mit 8x8 mm Wellenabmessung. Das Bauteil verfügt über einen großen Kopf und wird primär in der 3KD-Baureihe von Siemens eingesetzt. Die Kupplungsgröße 8x8 mm ist eine Standardabmessung im Niederspannungs-Schaltgerätebau und ermöglicht sichere Drehbewegungen in Schaltschranktüren und Steuertafelgehäusen. Das Zubehör eignet sich insbesondere für die Verdrahtung und mechanische Ausrüstung von Schaltanlagenkomponenten, wo eine Türöffnungsmechanik erforderlich ist.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Ausrüstung von Verteileranlagen mit motorgetriebenen Türverriegelungen sowie die Instandhaltung von bestehenden Schaltschränken mit Drehantrieben. Beim Austausch von verschlissenen Kupplungen in Wartungsprozessen stellt diese Standardausführung ein bewährtes Zubehörteil dar. Die Lieferzeit beträgt in der Regel drei Tage. Das Nettogewicht liegt bei 86 Gramm, die Verpackungsmaße betragen 65 x 130 x 20 mm. Das Bauteil erfüllt die RoHS-Richtlinie seit Juni 2012 und unterliegt den aktuellen Stoffbeschränkungen nach REACH-Verordnung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0860 kg
|
| Artikelgewicht: |
0,0860 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
6,50 × 13,00 × 2,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
65,00 x 130,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,086 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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