Produktbeschreibung
Die Türkupplung 8×8 mm ist ein Zubehörteil für Niederspannungsschalter und deren Türantriebe von Siemens. Sie verbindet die Welle des Schalters mit dem Antriebsmechanismus und ermöglicht die sichere Betätigung von Schaltgeräten in Schaltschränken und Verteilern. Die Kupplung ist mit einer quadratischen Wellengröße von 8×8 mm ausgeführt und passt auf standardisierte Antriebswellen. Das Nettogewicht beträgt 16 Gramm, die Verpackungsmaße liegen bei 50 × 50 × 100 Millimeter. Die Lieferzeit für dieses Zubehörteil beträgt regulär drei Werktage. Die Türkupplung ist RoHS-konform seit Juni 2012 und unterliegt damit den europäischen Stoffbeschränkungsrichtlinien. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind die Verdrahtung von Türkupplungen an 3VA-, 3VM-, 3KX- und 3RV-Schaltern in Schaltschränken für Industrieanwendungen sowie die Anbindung an 3KD-Drehantriebe für automatisierte Schalthandlungen. Die Kupplung gewährleistet eine mechanische Verbindung zwischen Schaltantrieb und Schaltwelle. Für den Austausch oder die Nachrüstung bestehender Schaltanlagen ist dieses Zubehör essentiell, um Verschleiß auszugleichen oder Ausfallzeiten zu reduzieren.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0160 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0160 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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5,00 × 5,00 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
50,00 x 50,00 x 100,00 mm |
| Nettogewicht |
0,016 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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