Produktbeschreibung
Die Trennklemme 8WH1000-6AG00 ist eine Schraubklemme zur Trennung und Messung von Spannungsabfällen in Steuer- und Messpunkten. Sie hat einen zulässigen Leiterquerschnitt von 4 mm² und eine Bauhöhe von 6,2 mm. Die Klemme wird auf DIN-Hutschiene 35 mm montiert und ist in grauer Kunststoffausführung erhältlich. Das Schraubanschlusssystem ermöglicht sichere und wartbare Verbindungen ohne Spezialwerkzeuge. Die Trennklemme eignet sich für den Einsatz in Niederspannungsverteilern, Prozessleitsystemen und in der Messtechnik zur Potentialtrennung.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Trennung von Messpunkten in Energiemess-Schaltschränken und die Signalisolation in SPS-Eingangsbeschaltungen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Durchgangsklemmen ermöglicht die Trennklemme das Anschließen eines zusätzlichen Messinstruments oder eines Prüfgeräts ohne Unterbrechung des Hauptkreises. Die Klemme erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektrogeräte nach 2012/19/EU. Das Nettogewicht beträgt 13 Gramm bei einer Verpackungsgröße von 55 x 50 x 5 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0130 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0130 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,50 × 5,00 × 0,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000902 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
30 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
55,00 x 50,00 x 5,00 mm |
| Nettogewicht |
0,013 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 28.05.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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