Produktbeschreibung
Die Systemblende 375 x 245 mm ist ein Verschleißzubehör für die Baugröße NH2 des Sicherungs-Lasttrennschalters 3NP1 von Siemens. Die Blende deckt die Funktionsfläche des Schaltgeräts ab und schützt die innenliegenden Schaltelemente vor Verschmutzung und Beschädigungen durch Kontakt. Die Außenabmessungen betragen exakt 375 mm Breite und 245 mm Höhe, das Nettogewicht liegt bei 0,124 kg. Die Verpackung hat Abmessungen von 375 x 246 x 3 mm, die Lieferzeit beträgt drei Werktage. Das Material ist RoHS-konform seit November 2008 und erfüllt die europäischen Stoffbeschränkungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Wartung und der Austausch verschlissener oder beschädigter Blenden in bestehenden Niederspannungsverteilern und Schaltschränken sowie die Neubestückung bei Schaltanlagenumbau. In Photovoltaik-Wechselrichtern und industriellen Steuerschränken ersetzt die neue Blende optisch abgelöste oder bruchbeschädigte Originalteile und stellt die volle Schutzfunktion wieder her. Weitere notwendige Ersatzteile für den 3NP1 sollten gleichzeitig überprüft werden, um unerwartete Ausfallzeiten zu vermeiden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1240 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1240 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
37,50 × 24,60 × 0,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
375,00 x 246,00 x 3,00 mm |
| Nettogewicht |
0,124 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.11.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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