Produktbeschreibung
Die Stützpunktklemme 3SU1400-2DA50-3AA0 ist ein Befestigungszubehörteil für Siemens Befehlsgeräte der Niederspannungsreihe. Die blaue Kunststoffklemme verfügt über einen Federzuganschluss und dient zur sicheren Bodenbefestigung von Schaltern, Tastern und anderen Bediengeräten im Schaltschrankbau und an Maschinen. Das Nettogewicht beträgt 11 Gramm, die Verpackungsmaße sind 40 × 30 × 10 mm. Die Klemme ist nach RoHS-Richtlinie zertifiziert und erfüllt die Anforderungen der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Befestigung von Befehlskonsolen in Fertigungsmaschinen, Förderanlagen und Maschinenbaubaugruppen, wo eine stabile Grundmontage erforderlich ist. Sie können die Stützpunktklemme auch als Ersatzteil bei Verschleiß oder Beschädigungen an bestehenden Geräten verwenden. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig drei Werktage. Das Produkt ist als Einzelstück verpackt und direkt einsatzbereit. Für die Integration in Ihre Steuerungssysteme empfehlen wir, die Klemme zusammen mit den entsprechenden Siemens Befehlsgeräten zu bestellen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0110 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0110 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
4,00 × 3,00 × 1,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002024 |
| Produktfamilie |
Module |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
40,00 x 30,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,011 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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