Produktbeschreibung
Die Stromwandlerschienen NH1 3NJ6930-3DF00 sind spezialisierte Tragschienen für die Montage von insgesamt 3 geeichten Stromwandlern in Geräten der Baugröße NH1. Sie dienen als standardisierte Befestigungselemente in Niederspannungs-Schaltanlagen, Verteilerblöcken und Schaltschränken. Die Schienen sind werkstoffgerecht dimensioniert und tragen geeichte Messwandler sicher auf ihrer vorgegebenen Halterung. Das Produkt entspricht den Anforderungen der RoHS-Richtlinie (ab 27.09.2019) und unterliegt den geltenden Einhaltungsbestimmungen für Elektro-Altgeräte nach 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Stromwandler-Installation in dreiphasigen Stromkreisen von Niederspannungsverteilern, beispielsweise in Zähleranlagen oder Messwerterfassung für Energiemanagementsysteme in Fertigungsbetrieben. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Umrüstung von bestehenden NH1-Schaltapparaten, bei denen Stromwandler nachträglich eingebaut werden müssen. Die Schienen gewährleisten eine sichere, normgerechte Positionierung der Wandler und erleichtern Wartungs- und Austauscharbeiten erheblich. Das Nettogewicht beträgt 0,409 kg, die Verpackungsmaße sind 105 x 47 x 35 mm. Standardlieferfrist 10 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4090 kg
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| Artikelgewicht: |
0,4090 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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10,50 × 4,70 × 3,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
105,00 x 47,00 x 35,00 mm |
| Nettogewicht |
0,409 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 27.09.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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