Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5330-0CE21 ist ein Aufsteckstromwandler der Baureihe 4NC für die genaue Strommessung in Niederspannungsanlagen. Das Gerät wandelt den Primärstrom von 750 A auf einen standardisierten Sekundärstrom von 1 A um und verfügt über eine Nennleistung von 5 VA bei einer Genauigkeitsklasse von 1,0. Diese hohe Genauigkeitsklasse entspricht der DIN EN 61869-1 und ermöglicht präzise Messwerterfassung für Energiemessungen und Betriebskontrolle. Der Stromwandler ist für den Aufsteckeinbau auf Stromschienen oder Messstromleitungen ausgelegt und findet typischerweise Einsatz in Energiemess- und Abrechnungssystemen von Industrieanlagen sowie in der Betriebsüberwachung von Schaltschränken. Weitere
Anwendungsbereiche
Anwendungen sind die Stromüberwachung in Niederspannungsverteilern, die Fernmessung von Stromflüssen in automatisierten Produktionsanlagen sowie die Integration in Smart-Metering-Systeme für dezentrale Stromerzeugung. Das kompakte Gehäuse mit einem Nettogewicht von 0,561 kg ermöglicht flexible Montage in beengten Schranksituationen. Der Stromwandler erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte gemäß 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,5610 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
125,00 × 90,00 × 80,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
125,00 x 90,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,561 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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