Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5327-0DE21 ist ein Aufsteckstromwandler zur präzisen Messung von Wechselströmen in Niederspannungsanlagen. Die Primärwicklung ist für Ströme bis 600 A ausgelegt, die Sekundärwicklung liefert einen Ausgangsstrom von 1 A bei 5 VA Bemessungsleistung. Die Genauigkeitsklasse KL 0,5 gewährleistet Messfehler unter 0,5 % im Bemessungsbereich und ist daher für Abrechnungsmessungen gemäß EN 61869-1 und IEC 61869 geeignet. Die Bauart als Aufsteckstromwandler ermöglicht die Montage direkt auf Stromschienen ohne Unterbrechung des Stromkreises.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Energiemessung in Verteilerkabinen, die Stromüberwachung in Schaltschränken für Maschinensteuerungen sowie die Messumformer-Beschaltung in dezentralen Niederspannungsverteilern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Durchsteckstromwandlern bietet die Aufsteckbauweise eine platzsparende Alternative bei beengten Platzverhältnissen im Schrank. Für den Betrieb ist eine definierte Last (Sekundärimpedanz) erforderlich; die 5-VA-Bemessungsleistung ist bei der Dimensionierung der Messzuleitung zu berücksichtigen. Der Stromwandler unterliegt der RoHS-Richtlinie und den REACH-Anforderungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,6090 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
125,00 × 90,00 × 80,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
125,00 x 90,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,609 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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