Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5228-2FE21 ist ein Aufsteckstromwandler der Produktfamilie 4NC mit einem Primärstrom von 700 A und Sekundärstrom von 5 A. Die Scheinleistung beträgt 5 VA, die Genauigkeitsklasse ist Kl0,2s, was eine hochgenaue Messung mit maximal 0,2 Prozent Fehler bei Nennlast ermöglicht. Der Stromwandler eignet sich für die genaue Strommessung in Niederspannungsanlagen und erfüllt die Anforderungen für Abrechnungsmessungen gemäß Metrologie-Richtlinien.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Installation in Niederspannungsverteilern, Schaltanlagen und Verteilerblöcken zur Messung von Lastströmen in Industrie- und Versorgungsanlagen. Der Aufsteckaufbau ermöglicht eine sichere und schnelle Montage auf dem Primärleiter ohne Unterbrechung des Stromkreises.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Stromwandlern höherer Genauigkeitsklassen (z. B. Kl0,5s) bietet die Klasse 0,2s eine deutlich geringere Messabweichung und ist daher für Abrechnungsmessungen und präzise Energieverbrauchserfassung notwendig. Der Wandler erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräterichtlinie 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3300 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
98,00 × 66,00 × 58,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
98,00 x 66,00 x 58,00 mm |
| Nettogewicht |
0,33 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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