Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5225-0CE21 ist ein Aufsteckstromwandler der Baureihe 4NC von Siemens für die genaue Messung von Wechselströmen in Niederspannungsnetzen. Das Gerät wandelt einen Primärstrom von 400 A auf einen Sekundärstrom von 1 A um und besitzt eine Nennleistung von 5 VA bei der Genauigkeitsklasse 1,0 nach EN 61869-2. Die kompakte Bauform mit den Abmessungen 103 x 67 x 68 mm ermöglicht die Aufsteckmontage direkt auf Stromschienen oder als Aufsteckwandler auf Leiterplatten in Schaltschränken.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromüberwachung in Energieverteilern, die Messdatenerfassung für Lastfluss-Analysen in Industrie-Anlagen sowie die Absicherung von Stromkreisen mit digitalen Schutzrelais und Energiemanagementsystemen. Die Genauigkeitsklasse 1,0 gewährleistet Messergebnisse für Abrechnung und Verbrauchsanalyse, während die 5 VA Scheinleistung geringe Verluste im Sekundärkreis sichert.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu fehlerempfindlichen Differenzstromwandlern (RCD-Funktion) konzentriert sich dieser Stromwandler rein auf die proportionale Stromwandlung ohne Schutzfunktion. Das Gerät entspricht der RoHS-Richtlinie und unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte gemäß der Richtlinie 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3360 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
103,00 × 67,00 × 68,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
103,00 x 67,00 x 68,00 mm |
| Nettogewicht |
0,336 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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