Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5224-0CE21 ist ein Aufsteckstromwandler der Baureihe 4NC für die präzise Stromerfassung in industriellen Niederspannungsanlagen. Das Gerät wandelt einen Primärstrom von 300 A auf einen Sekundärstrom von 1 A um und liefert dabei eine Scheinleistung von 5 VA. Mit der Genauigkeitsklasse 1,0 erfüllt der Stromwandler die Anforderungen der Norm EN 61869-2 und ist für Mess- und Schutzaufgaben in Drehstromnetzen geeignet. Der kompakte Aufsteckaufbau ermöglicht die flexible Montage auf Hutschienen und Tragschienen ohne zusätzliche Befestigungselemente. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind die Stromüberwachung in Energieverteilern von Fertigungsanlagen, die Lastüberwachung und Fehlerauslösung in Verpackungsmaschinen sowie die Energiemessung in Produktionsgebäuden mit mehreren Maschinengruppen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu elektronischen Stromwandlern bietet die magnetische Konstruktion eine hohe Kurzzeitstromfestigkeit und ist immun gegen elektromagnetische Störungen in Schaltschränken. Das Gerät ist RoHS-konform und unterliegt der REACH-Verordnung, was eine sichere Integration in europäischen Industrieanlagen gewährleistet. Die Sekundärwicklung kann direkt an Zähler, Regler oder Schutzrelais angeschlossen werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3610 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
103,00 × 67,00 × 68,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
103,00 x 67,00 x 68,00 mm |
| Nettogewicht |
0,361 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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