Produktbeschreibung
Der Aufsteckstromwandler 4NC5123-0DE21 ist ein Messwandler mit Primärstrom 250 A und Sekundärstrom 1 A. Die Nennleistung beträgt 5 VA bei Genauigkeitsklasse 0,5 nach EN 61869-2. Der Stromwandler wird auf den Leiter aufgesteckt und ermöglicht eine sichere galvanische Trennung zwischen Primär- und Sekundärkreis. Die Genauigkeitsklasse 0,5 gewährleistet Messfehler unter 0,5 Prozent im Bereich 20 bis 120 Prozent des Nennstroms, erforderlich für Abrechnungsmessungen. Der Wandler eignet sich zur Stromerfassung in Niederspannungsverteilern, zur Anbindung von digitalen Energiemessgeräten und zur Überwachung von Stromkreisen in Schaltanlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Messung in Photovoltaik-Wechselrichtern, die Lastüberwachung in dreiphasigen Stromverteilern sowie die Fehlerstromerkennung in Niederspannungsschaltgeräten. Der Aufstecktyp der Baureihe 4NC ermöglicht werkzeuglose und schnelle Montage ohne Unterbrechen des Stromkreises.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu klassischen geerdelten Stromwandlern mit Schraubbefestigung bietet die Aufsteckvariante ein geringeres Montagerisiko und einen niedrigeren Bestandteilverschleiß durch wiederholte Zerlegung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3170 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
98,00 × 66,00 × 58,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
98,00 x 66,00 x 58,00 mm |
| Nettogewicht |
0,317 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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