Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5122-2DE21 ist ein Aufsteckstromwandler der Produktfamilie 4NC mit den Nennwerten 200/5 A und einer Leistung von 5 VA. Die Genauigkeitsklasse 0,5 macht ihn geeignet für Mess- und Abrechnungszwecke in Niederspannungsanlagen. Der Transformator wandelt den primären Strom von bis zu 200 A in einen sekundären Messstrom von 5 A um, der an digitale Messinstrumente, Energiezähler oder Überwachungsgeräte angeschlossen wird. Die kompakte Bauform mit Abmessungen von 98 × 66 × 58 mm und einem Nettogewicht von rund 300 Gramm ermöglicht einfache Aufsteckbarkeit auf Sammelschienensystemen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Strommessung in Schaltschränken von Industrieanlagen, die Energieabrechnung in Verteilernetzen sowie die Stromüberwachung in Maschinensteuerungen. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Fernmessung von Lasten in dezentralen Automatisierungsanlagen. Der Stromwandler unterliegt der RoHS-Richtlinie und ist seit Mai 2017 konform, was sichere Verschrottung und Rücknahme gemäß EU-Elektroschrott-Richtlinie 2012/19/EU gewährleistet. Die Lieferverfügbarkeit beträgt etwa drei Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3040 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
98,00 × 66,00 × 58,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
98,00 x 66,00 x 58,00 mm |
| Nettogewicht |
0,3035 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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